Abendgymnasium

Im Abendgymnasium wird die Berufstätigkeit mindestens die ersten drei Semester beibehalten. Danach besteht die Möglichkeit, die Arbeit ganz oder teilweise aufzugeben und z. B. BAföG zu beantragen. Auskünfte erhalten Sie beim BAföG-Amt Speyer, Ansprechpartnerin:

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert